Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Anlage C – RAB 30
Gebühren pro Teilnehmer: 1099,00 EURO zzgl.19 % MwSt.
Leistungen inklusive:
Hinweis:
Die Agentur für Arbeit unterstützt diverse Weiterbildungslehrgänge. Informieren Sie sich bei Agentur für Arbeit für über mögliche Förderleistungen.
Wir bieten diese Ausbildung auch als Wochenendkurs von jeweils samstags und sonntags an.
Die Gebühr für diesen Wochenendkurs beträgt pro Teilnehmer: 1499,00 EURO zzgl.19 % MwSt.
SiGeKo Ausbildungsdauer: 32 Lehreinheiten inkl. Selbstlernphase (3 Tage)
Unsere SiGeKo Ausbildungen werden auch als –Inhouse- Lehrgänge angeboten. Fragen Sie uns.
SiGeKo Düsseldorf Ausbildungsdauer: 32 Lehreinheiten inkl. Selbstlernphase (3 Tage)
Gerade im privaten Wirtschaftssektor sollten beiden Lehrgänge arbeitsschutzfachliche- und spezielle Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30 Grundelemente eines Architekten oder Bauingenieurs sein.
Diese Kenntnisse sind für Planer und Bauüberwacher unverzichtbar und werden größtenteils von Bauherren und Auftraggeber eingefordert.
Erweiterns Sie Ihren Wettbewerbsvorteil indem Sie an unseren Lehrgänge zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erfolgreich teilnehmen.
Seien Sie rechtssicher im Umgang mit der Baustellenverordnung.
Planen, Unterstützen und Erwirtschaften Sie mit unserer Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.
Jährlich erleidet eine Vielzahl von Beschäftigten auf deutschen Baustellen einen Unfall, zum Teil sogar mit tödlichen Ausgang.
Zur nachhaltigen Verbesserung des Arbeitsschutzes, der Organisation und der Planung auf Baustellen, wurde am 10. Juni 1998 die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) in Kraft gesetzt.
Kurzgefaßt: Die Baustellenverordnung ist eine Konkretisierung des Arbeitsschutzgesetztes, mit den Bauherren als Hauptadressaten.
Als Ziel die Forderungen der Baustellenverordnung zu befriedigen, muss der Bauherr einen ausgebildeten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) bestellen bzw. beauftragen. Ferner stehen dem Bauherren Instrumente wie der SiGe-Plan, gemeinsame Begehungen, Frühbesprechungen und die Unterlage für spätere Arbeiten zur Verfügung. Der SiGe-Plan wird grundsätzlich durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) ausgearbeitet.
Für Baustellen die nach Baustellenverordnung (BaustellV) den Vorankündigungen unterliegen und unter Beteiligung mehrerer Arbeitgeber/ Unternehmen die Baumaßnahme umgesetzt wird, muss der Arbeits- und Gesundheitsschutz koordiniert werden. Koordiniert durch einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Um die Anforderungen an einen qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator festzulegen exerziert die Regel zum ”Arbeitsschutz auf Baustellen – RAB 30”.
Gliederungen der Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator umfassen im Groben folgende Themen:
Insbesondere beinhaltet die die Ausbildung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Frankfurt bzw. Ausbildung SiGeKo Frankfurt gemäß RAB 30 folgende Kriterien die ein geeigneter SiGeKo nachzuweisen hat:
Voraussetzungen für die Teilnahme am SiGeKo Ausbildung Frankfurt
Persönlicher Kontakt:
Rufen Sie uns an unter
07143 9599905
0211 91739404
Oder senden Sie uns
eine E-Mail an
info@arbeitsschutz40.de
Teilen Sie uns Ihr
Anliegen schriftlich mit.
Weitere Antworten auf häufig gestellte
Fragen finden Sie hier.
Jeder kann an einer Weiterbildung zum SiGeKo / Sicherheit und der Gesundheitsschutz teilnehmen.
Zur Ausübung der Rolle des SiGeKos bzw. Sicherheit und der Gesundheitsschutzkoordinators, sind jedoch Mindestkenntnisse erforderlich, die in unseren Lehrgängen erworben werden können.
Stufe 1– “Planungs- und Baumaßnahmen mit geringen bis mittleren sicherheitstechnischen“
Beispiele der Baumaßnahmen:
– Ein- und Mehrfamilienhäuser (kein Geschosswohnungsbau)
– Reihen- oder Doppelhäuser
– kleinere Verwaltungs- und Gewerbebauten
– einfache Erschließungsanlagen für Wohn- und Gewerbegebiete.
Erforderliche baufachliche Ausbildung: mindestens Geprüfter Polier, Meister oder
Techniker.
Notwendige arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Nachweisbare Kenntnisse und Erfahrungen
in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Notwendige berufliche Erfahrungen: mindestens 2 Jahre in Planung und/ oder Ausführung.
Spezielle Koordinatorenkenntnisse: Kenntnisse der speziellen, einem Koordinator nach der BaustellV obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen.
Stufe 2- “Alle anderen Planungs- und Baumaßnahmen“
Erforderliche baufachliche Ausbildung: in der Regel Architekt oder Ingenieur
Erforderliche arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Nachweisbare umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Notwendige berufliche Erfahrungen: mindestens 2 Jahre in Planung und/ oder Ausführung.
Spezielle Koordinatorenkenntnisse: Kenntnisse der speziellen, einem Koordinator nach der BaustellV obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen.
Grundsätzlich hat der Bauherr gemäß § 4 Baustellenverordnung einen SiGeKo zu beauftragen, es sei denn, er beauftragt einen Bauherrenvertreter bzw. einen Dritten, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu übernehmen.
Für Bau-Umbau, Sanierungs- und Abrissarbeiten müssen Sie bei Beauftragung mehrerer Unternehmen bzw. Arbeitgeber einen SiGeKo oder Sicherheit- und der Gesundheitsschutzkoordinator formlich bestellen.
Die förmliche Bestellung des SiGeKo ist jedoch nicht die einzige Aufgabe, die dem Bauherrn zukommt.
Unter bestimmten Umständen muss zusätzlich eine Vorankündigung an die zuständige Behörde übermittelt werden.
Gleiches gilt, wenn die Dauer des Baumaßnahme 30 Tage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig vor Ort arbeiten, ist eine Vorankündigung Pflicht.
Auch wenn der Umfang der Arbeiten 500 Manntage überschreitet, ist eine Vorankündigung zu einzureichen.
Die Vorankündigung kann vom SiGeKo bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Zur Einrichtung der Vorankündigung ist eine Frist von 14 Tage vor Baubeginn einzuhalten und eine Kopie ist öffentlich sichtbar, zur Einsicht auf der Baustelle auszuhängen.
Die Zugangsvoraussetzung für den SiGEKo sind mindestens Geprüfter Polier (nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Polier vom 20. Juni 1979, BGBl), Meister, Techniker, Architekt oder Ingenieur.
Erforderliche arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Nachweisbare Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Notwendige berufliche Erfahrungen: mindestens 2 Jahre in Planung und/oder Ausführung.
Der SiGeKo übernimmt in der Planungs- sowie in der Ausführungsphase eine verantwortungsvolle Aufgabe. Der SiGeKo überprüft und identifiziert mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle und stößt entsprechende Maßnahmen Minimierung dieser bzw. zum Schutz der Beschäftigten an.
Er stimmt die auszuführenden Arbeiten mit den Beteiligten ab und zeigt Lösungsmöglichkeiten bei gegenseitigen Gefährdungen auf. Die Bestellung eines SiGeKos wird gesetzlich, durch die Baustellenverordnung vorgeschrieben. Haben Sie keinen SiGeKo in Ihrer Baumaßnahme berücksichtigt, kann dies zu einem Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. Grundsätzlich tritt eine Versicherung bei Gesetzesverstößen nicht ein.
Wir rufen Sie gerne an und beraten Sie unverbindlich.