IHS Arbeitsschutz-Akademie

SiGeKo Ausbildung Teil B & C

Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Anlage B & C – RAB 30

SiGeko Ausbildung Teil B und C

Teilnahmegebühr für die SiGeKo Ausbildung

Gebühren pro Teilnehmer: 1840,00 EURO zzgl.19 % MwSt.
Leistungen inklusive:

Hinweis:
Die Agentur für Arbeit unterstützt diverse Weiterbildungslehrgänge. Informieren Sie sich bei Agentur für Arbeit für über mögliche Förderleistungen.

Wir bieten diese Ausbildung auch als Wochenendkurs von jeweils samstags und sonntags an.
Die Gebühr für diesen Wochenendkurs beträgt pro Teilnehmer: 999,00 EURO zzgl.19 % MwSt.

Inhalte Ihrer SiGeKo Ausbildung

SiGeKo Ausbildungsdauer: 32 Lehreinheiten inkl. Selbstlernphase (3 Tage)

Diesen Mehrwert erhalten Sie durch Ihren SiGeKo Ausbildung:

Das Seminar ist wichtig für:

Veranstaltungsorte:

Unsere SiGeKo Ausbildungen werden auch als –Inhouse- Lehrgänge angeboten. Fragen Sie uns.

Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Anlage B & C – RAB 30

Spezielle Koordinatorenkenntnisse

Gerade im privaten Wirtschaftssektor sollten beiden Lehrgänge arbeitsschutzfachliche- und spezielle Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30 Grundelemente eines Architekten oder Bauingenieurs sein.

Diese Kenntnisse sind für Planer und Bauüberwacher unverzichtbar und werden größtenteils von Bauherren und Auftraggeber eingefordert.
Erweiterns Sie Ihren Wettbewerbsvorteil indem Sie an unseren Lehrgänge zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erfolgreich teilnehmen.
Seien Sie rechtssicher im Umgang mit der Baustellenverordnung.
Planen, Unterstützen und Erwirtschaften Sie mit unserer Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.

Jährlich erleidet eine Vielzahl von Beschäftigten auf deutschen Baustellen einen Unfall, zum Teil sogar mit tödlichen Ausgang.

Zur nachhaltigen Verbesserung des Arbeitsschutzes, der Organisation und der Planung auf Baustellen, wurde am 10. Juni 1998 die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) in Kraft gesetzt.

Kurzgefaßt: Die Baustellenverordnung ist eine Konkretisierung des Arbeitsschutzgesetztes, mit den Bauherren als Hauptadressaten.

Als Ziel die Forderungen der Baustellenverordnung zu befriedigen, muss der Bauherr einen ausgebildeten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) bestellen bzw. beauftragen. Ferner stehen dem Bauherren Instrumente wie der SiGe-Plan, gemeinsame Begehungen, Frühbesprechungen und die Unterlage für spätere Arbeiten zur Verfügung. Der SiGe-Plan wird grundsätzlich durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) ausgearbeitet.

Für Baustellen die nach Baustellenverordnung (BaustellV) den Vorankündigungen unterliegen und unter Beteiligung mehrerer Arbeitgeber/ Unternehmen die Baumaßnahme umgesetzt wird, muss der Arbeits- und Gesundheitsschutz koordiniert werden. Koordiniert durch einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Um die Anforderungen an einen qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator festzulegen exerziert die Regel zum ”Arbeitsschutz auf Baustellen – RAB 30”.

Gliederungen der Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator umfassen im Groben folgende Themen:

Ausbildungsinhalte zum SiGeko

Insbesondere beinhaltet die die Ausbildung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bzw. Ausbildung SiGeKo gemäß RAB 30 folgende Kriterien die ein geeigneter SiGeKo nachzuweisen hat::

Voraussetzungen für die Teilnahme am SiGeKo Ausbildung

Kontakt
close slider