Wir vermitteln Wissen digital! Leicht verständliche Videos, interaktive Lernmodule und anschauliche Beispiele aus der Praxis bilden den Kern unseres digitalen Lernangebots im Themenbereich Arbeitssicherheit. Führen auch Sie Unterweisungen in Zukunft digital durch und bieten Sie Ihren Mitarbeiter*innen die Möglichkeit zur flexiblen, zeitunabhängigen Weiterbildung am Arbeitsplatz. Unsere Lernmodule aus dem Themenbereich Arbeitssicherheit gewährleisten die schnelle und reibungslose digitale Unterweisung – jederzeit, rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche.
Beim E-Learning, dem elektronisch unterstützten Lernen, wird Wissen anhand digitaler Medien anschaulich vermittelt. Dabei liegen die Vorteile auf der Hand: Die Umstellung auf E-Learning spart Zeit und Organisation, denn die oft viel zu zeitintensive Seminarplanung entfällt komplett. Sie können Seminareinladungen per E-Mail an alle Teilnehmer*innen verschicken. Das gelingt in wenigen Minuten, ist einfach und schnell. Die Lern- und Entwicklungsfortschritte Ihrer Mitarbeiter*innen lassen sich mit nur wenigen Klicks kontrollieren und einsehen. Nach dem erfolgreichen Modulabschluss erhalten Ihre Mitarbeiter*innen das IHS Zertifikat Arbeitssicherheit von uns. Ein rechtssicherer Nachweis.
E-Learning-LMS-Angebote über die IHS Arbeitsschutz Akademie sind kostengünstig. Sie sparen nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Die Reisekosten sowie teure Tagungspauschalen entfallen in Zukunft. Ihre Mitarbeiter*innen lernen ab sofort von ihrem Arbeitsplatz aus. Dabei profitieren Sie von den flexiblen Nutzungsmöglichkeiten unserer E-Learning-Plattform. Die digitale Unterweisung rund um das Thema Arbeitssicherheit kann jederzeit in den Arbeitsalltag eingebaut werden – 24/7 verfügbar auf Desktop-PCs, Notebook, Tablet oder dem Smartphone. Sie können jederzeit auf Ihre Mitarbeiter*innen zurückgreifen. Die Teilnahme an einer digitalen Unterweisung hat somit keinen direkten Einfluss mehr auf die Deadline von Ihren Projekten.
Nach einmaliger Einarbeitung in unsere E-Learning-Plattform von IHS bleibt ein geringer Verwaltungsaufwand. Einmal im Jahr können Sie Ihre Mitarbeiter zur digitalen Unterweisung „Arbeitssicherheit“ einladen. Ihre Mitarbeiter*innen arbeiten anschließend selbstorganisiert. Wir kümmern uns um die fortlaufende Aktualität unserer digitalen Medien. Bei Rückfragen oder technischen Problemen steht Ihnen unser Kundensupport jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Die persönliche Betreuung ist uns sehr wichtig.
Neben der digitalen Unterweisung führen wir auch Inhouse-Schulungen durch. Gerne schulen wir auch Ihre Mitarbeiter*innen zu dem Thema Arbeitssicherheit. Identifizieren Sie die Gebiete mit einem Verbesserungspotenzial und fördern Sie engagierte Talente in Ihrem Unternehmen. Investition in die Wissensvermittlung Ihrer Mitarbeiter*innen ist stets eine Investition in die Zukunft. Dabei richten sich unsere Seminare an Führungskräfte, Mitarbeiter*innen, Unternehmer*innen sowie interessierte Privatpersonen. Sie finden an Seminarzentren in Heilbronn, Stuttgart, Ludwigsburg, Düsseldorf, Köln, München, Hamburg, Karlsruhe, Heilbronn und Frankfurt am Main statt. Sie haben eigene Seminarräume zur Verfügung? Sprechen Sie uns an! Gerne besuchen wir Sie an Ihrem Unternehmenssitz.
Persönlicher Kontakt:
Rufen Sie uns an unter
07143 9599905
0211 91739404
Oder senden Sie uns
eine E-Mail an
info@arbeitsschutz40.de
Teilen Sie uns Ihr
Anliegen schriftlich mit.
Weitere Antworten auf häufig gestellte
Fragen finden Sie hier.
Jeder kann an einer Weiterbildung zum SiGeKo / Sicherheit und der Gesundheitsschutz teilnehmen.
Zur Ausübung der Rolle des SiGeKos bzw. Sicherheit und der Gesundheitsschutzkoordinators, sind jedoch Mindestkenntnisse erforderlich, die in unseren Lehrgängen erworben werden können.
Stufe 1– “Planungs- und Baumaßnahmen mit geringen bis mittleren sicherheitstechnischen“
Beispiele der Baumaßnahmen:
– Ein- und Mehrfamilienhäuser (kein Geschosswohnungsbau)
– Reihen- oder Doppelhäuser
– kleinere Verwaltungs- und Gewerbebauten
– einfache Erschließungsanlagen für Wohn- und Gewerbegebiete.
Erforderliche baufachliche Ausbildung: mindestens Geprüfter Polier, Meister oder
Techniker.
Notwendige arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Nachweisbare Kenntnisse und Erfahrungen
in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Notwendige berufliche Erfahrungen: mindestens 2 Jahre in Planung und/ oder Ausführung.
Spezielle Koordinatorenkenntnisse: Kenntnisse der speziellen, einem Koordinator nach der BaustellV obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen.
Stufe 2- “Alle anderen Planungs- und Baumaßnahmen“
Erforderliche baufachliche Ausbildung: in der Regel Architekt oder Ingenieur
Erforderliche arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Nachweisbare umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Notwendige berufliche Erfahrungen: mindestens 2 Jahre in Planung und/ oder Ausführung.
Spezielle Koordinatorenkenntnisse: Kenntnisse der speziellen, einem Koordinator nach der BaustellV obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen.
Grundsätzlich hat der Bauherr gemäß § 4 Baustellenverordnung einen SiGeKo zu beauftragen, es sei denn, er beauftragt einen Bauherrenvertreter bzw. einen Dritten, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu übernehmen.
Für Bau-Umbau, Sanierungs- und Abrissarbeiten müssen Sie bei Beauftragung mehrerer Unternehmen bzw. Arbeitgeber einen SiGeKo oder Sicherheit- und der Gesundheitsschutzkoordinator formlich bestellen.
Die förmliche Bestellung des SiGeKo ist jedoch nicht die einzige Aufgabe, die dem Bauherrn zukommt.
Unter bestimmten Umständen muss zusätzlich eine Vorankündigung an die zuständige Behörde übermittelt werden.
Gleiches gilt, wenn die Dauer des Baumaßnahme 30 Tage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig vor Ort arbeiten, ist eine Vorankündigung Pflicht.
Auch wenn der Umfang der Arbeiten 500 Manntage überschreitet, ist eine Vorankündigung zu einzureichen.
Die Vorankündigung kann vom SiGeKo bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Zur Einrichtung der Vorankündigung ist eine Frist von 14 Tage vor Baubeginn einzuhalten und eine Kopie ist öffentlich sichtbar, zur Einsicht auf der Baustelle auszuhängen.
Die Zugangsvoraussetzung für den SiGEKo sind mindestens Geprüfter Polier (nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Polier vom 20. Juni 1979, BGBl), Meister, Techniker, Architekt oder Ingenieur.
Erforderliche arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Nachweisbare Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Notwendige berufliche Erfahrungen: mindestens 2 Jahre in Planung und/oder Ausführung.
Der SiGeKo übernimmt in der Planungs- sowie in der Ausführungsphase eine verantwortungsvolle Aufgabe. Der SiGeKo überprüft und identifiziert mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle und stößt entsprechende Maßnahmen Minimierung dieser bzw. zum Schutz der Beschäftigten an.
Er stimmt die auszuführenden Arbeiten mit den Beteiligten ab und zeigt Lösungsmöglichkeiten bei gegenseitigen Gefährdungen auf. Die Bestellung eines SiGeKos wird gesetzlich, durch die Baustellenverordnung vorgeschrieben. Haben Sie keinen SiGeKo in Ihrer Baumaßnahme berücksichtigt, kann dies zu einem Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. Grundsätzlich tritt eine Versicherung bei Gesetzesverstößen nicht ein.
Wir rufen Sie gerne an und beraten Sie unverbindlich.