Sie möchten in Zukunft unsere digitalen Leistungen nutzen? Dann buchen Sie Ihre digitale Unterweisung in Düsseldorf über unsere bekannte E-Learning-Plattform. Die Umstellung auf das E-Learning in Düsseldorf ist eine fantastische Entscheidung in die Zukunft, denn die oft schwerfällige und vor allem zeitraubende Planung von Unterweisungen in Düsseldorf entfällt komplett. Freuen Sie sich auf einfache Zuweisungen per E-Mail und steigern Sie die Leistungsbereitschaft Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die Durchführung ist zeitunabhängig und erfolgt grundsätzlich während der Arbeitszeit vom eigenen PC oder Notebook aus. Informieren Sie sich jetzt im Detail über unser E-Learning für Düsseldorf und erhalten Sie einen Einblick in die digitale Unterweisung im Arbeitsschutz in Düsseldorf.
Wir sind überzeugt von den Vorteilen die das E-Learning der IHS Arbeitsschutz Akademie Ihnen für die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter*innen bietet. Beim elektronisch gestützten Lernen erfolgt der Wissenstransfer anhand digitaler Medien, die leicht verständlich und sehr anschaulich aufbereitet werden. Die Materialien für die Unterweisung in Düsseldorf stehen 24/7 zum Abruf im E-Learning bereit. Dabei erfolgt der Zugriff für alle Teilnehmer*innen zeit- und ortsunabhängig. So auch beim E-Learning in Düsseldorf! Der Vertrauensbeweis und die Flexibilität fördern die Lernbereitschaft in der Belegschaft. Digitale Kontrollinstanzen lassen die jeweiligen Fortschritte einfach und schnell überprüfen. Offene Fragen rund um die Unterweisung im Arbeitsschutz in Düsseldorf werden durch unsere Referenten beantwortet. Sie stehen im engen Austausch mit den Kursteilnehmer*innen.
Unsere digitalen Unterweisungen im Arbeitsschutz in Düsseldorf genießen ein starkes Vertrauen und eine hohe Akzeptanz in der Stadt und der Umgebung. Das Interesse ist groß! Erstklassig ausgebildete Dozenten vermitteln führen durch die vom Staat verpflichtende Unterweisung. Aufgelockert werden unsere Schulungen durch anschaulich Videobeiträge und spannende Beispiele aus der Praxis. Sie machen das Thema greifbar und prägen Wissen nachhaltig in den Köpfen der Teilnehmer*innen ein. Am Ende der Unterweisung erfolgt eine Prüfung. Das Wissen wird digital abgefragt. Danach stellen wir das IHS-Teilnehmerzertifikat aus. Es ist ein rechtsverbindlicher Nachweis für die Unterweisung in Düsseldorf. Übrigens steht Ihnen unser Kundensupport bei Fragen, Problemen oder Anregungen als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir legen Wert auf einen persönlichen Austausch mit Ihnen!
Wir bieten die digitale Unterweisung in Düsseldorf über unsere Akademie für E-Learning und zeigen Ihnen Einblicke in die interaktive Form der Wissensvermittlung. Werfen Sie einen kostenfreien Blick in ein Schulungsvideo und bekommen Sie einen Eindruck wie die Unterweisung im Arbeitsschutz in Zukunft auch in Ihrem Unternehmen ablaufen kann.
Unser Unternehmen IHS GmbH aus Kirchheim am Neckar hat sich spezialisiert auf den E-Learning-Markt Deutschland. Die Durchführung digitaler Arbeitsschutz-Unterweisungen gehört genauso in unser Seminarangebot wie die Kurse zu den Themen Brandschutz, Gesundheitsschutz und SiGeKo B und C. Besonders stolz sind wir auf die praxisnahe Wissensvermittlung. Wir haben früh die Vorteile der Digitalisierung erkannt und nutzen Sie heute zur Vermittlung von Wissen. Nutzen auch Sie die Chancen und investieren Sie in das Humankapital Ihrer Mitarbeiter*innen. Faire Preise, bei denen Sie langfristig sparen, sowie zahlreiche positive Rückmeldungen von Düsseldorfer Kursteilnehmer*innen geben uns Recht – wir sind die Experten in Sachen digitaler Wissensvermittlung und E-Learning in Düsseldorf.
Persönlicher Kontakt:
Rufen Sie uns an unter
07143 9599905
0211 91739404
Oder senden Sie uns
eine E-Mail an
info@arbeitsschutz40.de
Teilen Sie uns Ihr
Anliegen schriftlich mit.
Weitere Antworten auf häufig gestellte
Fragen finden Sie hier.
Jeder kann an einer Weiterbildung zum SiGeKo / Sicherheit und der Gesundheitsschutz teilnehmen.
Zur Ausübung der Rolle des SiGeKos bzw. Sicherheit und der Gesundheitsschutzkoordinators, sind jedoch Mindestkenntnisse erforderlich, die in unseren Lehrgängen erworben werden können.
Stufe 1– “Planungs- und Baumaßnahmen mit geringen bis mittleren sicherheitstechnischen“
Beispiele der Baumaßnahmen:
– Ein- und Mehrfamilienhäuser (kein Geschosswohnungsbau)
– Reihen- oder Doppelhäuser
– kleinere Verwaltungs- und Gewerbebauten
– einfache Erschließungsanlagen für Wohn- und Gewerbegebiete.
Erforderliche baufachliche Ausbildung: mindestens Geprüfter Polier, Meister oder
Techniker.
Notwendige arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Nachweisbare Kenntnisse und Erfahrungen
in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Notwendige berufliche Erfahrungen: mindestens 2 Jahre in Planung und/ oder Ausführung.
Spezielle Koordinatorenkenntnisse: Kenntnisse der speziellen, einem Koordinator nach der BaustellV obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen.
Stufe 2- “Alle anderen Planungs- und Baumaßnahmen“
Erforderliche baufachliche Ausbildung: in der Regel Architekt oder Ingenieur
Erforderliche arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Nachweisbare umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Notwendige berufliche Erfahrungen: mindestens 2 Jahre in Planung und/ oder Ausführung.
Spezielle Koordinatorenkenntnisse: Kenntnisse der speziellen, einem Koordinator nach der BaustellV obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen.
Grundsätzlich hat der Bauherr gemäß § 4 Baustellenverordnung einen SiGeKo zu beauftragen, es sei denn, er beauftragt einen Bauherrenvertreter bzw. einen Dritten, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu übernehmen.
Für Bau-Umbau, Sanierungs- und Abrissarbeiten müssen Sie bei Beauftragung mehrerer Unternehmen bzw. Arbeitgeber einen SiGeKo oder Sicherheit- und der Gesundheitsschutzkoordinator formlich bestellen.
Die förmliche Bestellung des SiGeKo ist jedoch nicht die einzige Aufgabe, die dem Bauherrn zukommt.
Unter bestimmten Umständen muss zusätzlich eine Vorankündigung an die zuständige Behörde übermittelt werden.
Gleiches gilt, wenn die Dauer des Baumaßnahme 30 Tage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig vor Ort arbeiten, ist eine Vorankündigung Pflicht.
Auch wenn der Umfang der Arbeiten 500 Manntage überschreitet, ist eine Vorankündigung zu einzureichen.
Die Vorankündigung kann vom SiGeKo bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Zur Einrichtung der Vorankündigung ist eine Frist von 14 Tage vor Baubeginn einzuhalten und eine Kopie ist öffentlich sichtbar, zur Einsicht auf der Baustelle auszuhängen.
Die Zugangsvoraussetzung für den SiGEKo sind mindestens Geprüfter Polier (nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Polier vom 20. Juni 1979, BGBl), Meister, Techniker, Architekt oder Ingenieur.
Erforderliche arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Nachweisbare Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Notwendige berufliche Erfahrungen: mindestens 2 Jahre in Planung und/oder Ausführung.
Der SiGeKo übernimmt in der Planungs- sowie in der Ausführungsphase eine verantwortungsvolle Aufgabe. Der SiGeKo überprüft und identifiziert mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle und stößt entsprechende Maßnahmen Minimierung dieser bzw. zum Schutz der Beschäftigten an.
Er stimmt die auszuführenden Arbeiten mit den Beteiligten ab und zeigt Lösungsmöglichkeiten bei gegenseitigen Gefährdungen auf. Die Bestellung eines SiGeKos wird gesetzlich, durch die Baustellenverordnung vorgeschrieben. Haben Sie keinen SiGeKo in Ihrer Baumaßnahme berücksichtigt, kann dies zu einem Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. Grundsätzlich tritt eine Versicherung bei Gesetzesverstößen nicht ein.
Wir rufen Sie gerne an und beraten Sie unverbindlich.