Lehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Individuelle und kostengünstige, -Intensiv Lehrgang von geprüfter hoher Qualität!
Ihre Vorteile auf einen Blick:
– Anerkannter Abschluss mit hoher Nachfrage am Arbeitsmarkt
– Praxisorientierte Ausbildung mit direktem Bezug zu gesetzlichen Anforderungen
– Flexible Lernformate – ideal kombinierbar mit Beruf und Alltag
– Individuelle Betreuung durch erfahrene Dozent*innen
– Hohe Karrierechancen im wachsenden Bereich Arbeitsschutz und Prävention
Sind Sie bereit, den nächsten Schritt in Ihrer Karriere zu machen und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sifa zu werden?
Bei uns gibt es kein schnell, schnell mit viel Stress. Unsere Ausbildung bzw. Lehrgang zur Sifa dauert in der Regel ca. 6 Monate.
Nächster Beginn am 17.09.2025
Ende des Lehrgangs am 25.03.2026
Seminarraum Ludwigsburg, Leonberger Str. 2, 71638 Ludwigsburg
Der Lehrgang ersterckt sich über die Lernfeldern 1 bis 5 (Grundlagen und Vertiefung). Lernfeld 6 ist gehört zur Branchenspezifik des jeweiligen Unfallversicherungsträgers. Die Schulung zur Sifa findet erst ihren Abschluss, sobald sämtliche Lehrgangsstufen erfolgreich absolviert wurden.
Die Lehrgangs- und Prüfungsregelungen zur Ausgestaltung der Sifa Lehrgang stellen Themen für die Lernfelder 1- 5 zur Verfügung.
Der Übergang von Seminar (SEM) zu selbstorganisierter Lernzeit (SOL) und Praktikum (PRA) in diversen Lernfeldern, begleitet von aufeinander aufbauenden Lernerfolgskontrollen (LEK), stellt ein wesentliches Merkmal des Qualifizierungsprogramms zur Sifa dar.
Bei uns gibt es kein schnell schnell mit viel Stress. Unsere Ausbildung bzw Lehrgang zur Sifa dauer in der Regel ca. 6 Monate.
Im Seminar werden die Handlungsszenarien der Sifa-Lehrgang als Basis für das Lernen und den persönlichen Dialog herangezogen.
Teilnehmende erlernen in der selbstinitiierten Lernphase (SOL) eigenverantwortlich, aber nicht isoliert. Durch die Bearbeitung zusätzlicher Arbeitsszenarien im SOL wird das notwendige Fachwissen erworben und vertieft, um die zukünftigen Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft zu bewältigen.
Das Praktikum (PRA) umfasst die Implementierung und Dokumentation des Erlernten in der persönlichen beruflichen Praxis durch eine angemessene Aufgabe.
Die Lernerfolgskontrollen (LEK) sind auf Kompetenzen ausgerichtet, die für die Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft im Bereich Arbeitssicherheit erforderlich sind. Durch die Lernerfolgskontrollen demonstrieren die Teilnehmenden ihr erworbenes Wissen und ihr kompetentes Handeln, das sie im Verlauf der Sifa-Ausbildung erlangt haben.
Es empfiehlt sich, vor Beginn des Lehrgangs ein detailliertes Beratungsgespräch zu führen. Zur Sicherstellung eines optimalen Qualifizierungsstarts ist es möglich, sämtliche offenen Fragen gemeinsam mit den Teilnehmenden und gegebenenfalls auch mit dem Arbeitgeber zu klären.
Wir erörtern gemeinsam die Konditionen für eine Qualifizierung, klären offene Anliegen und diskutieren den Beginn sowie den Fortgang Ihrer Lehrgangszeit. Lassen Sie uns sämtliche Details in einem entspannten Umfeld diskutieren und die Planung des nächsten Schrittes Ihrer Sifa Lehrgang vornehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf fernmündliche Rückfrage oder via E-Mail.
Ingenieure/innen, die entweder autorisiert sind, diese Berufsbezeichnung zu führen oder einen akademischen Grad in Ingenieurwissenschaften (Bachelor oder Master) erworben haben und eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in diesem Bereich absolviert haben,
Fachkräfte, die eine staatlich legitimierte Technikerprüfung erfolgreich absolviert haben und anschließend mindestens zwei Jahre lang in praktischer Technikerfunktion tätig waren.
Meister/innen, die die Meisterprüfung erfolgreich absolviert haben und über eine Praxiserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen. Personen, die mindestens vier Jahre in einer gleichwertigen Position ohne Meisterprüfung als Meister/in tätig waren, erfüllen ebenfalls die Kriterien.
Persönlicher Kontakt:
Rufen Sie uns an unter
07143 9599905
0211 91739404
Oder senden Sie uns
eine E-Mail an
info[at]ihs-s.de
Teilen Sie uns Ihr
Anliegen schriftlich mit.
Weitere Antworten auf häufig gestellte
Fragen finden Sie hier.
Jeder kann an einer Weiterbildung zum SiGeKo / Sicherheit und der Gesundheitsschutz teilnehmen.
Zur Ausübung der Rolle des SiGeKos bzw. Sicherheit und der Gesundheitsschutzkoordinators, sind jedoch Mindestkenntnisse erforderlich, die in unseren Lehrgängen erworben werden können.
Stufe 1– “Planungs- und Baumaßnahmen mit geringen bis mittleren sicherheitstechnischen“
Beispiele der Baumaßnahmen:
– Ein- und Mehrfamilienhäuser (kein Geschosswohnungsbau)
– Reihen- oder Doppelhäuser
– kleinere Verwaltungs- und Gewerbebauten
– einfache Erschließungsanlagen für Wohn- und Gewerbegebiete.
Erforderliche baufachliche Ausbildung: mindestens Geprüfter Polier, Meister oder
Techniker.
Notwendige arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Nachweisbare Kenntnisse und Erfahrungen
in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Notwendige berufliche Erfahrungen: mindestens 2 Jahre in Planung und/ oder Ausführung.
Spezielle Koordinatorenkenntnisse: Kenntnisse der speziellen, einem Koordinator nach der BaustellV obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen.
Stufe 2- “Alle anderen Planungs- und Baumaßnahmen“
Erforderliche baufachliche Ausbildung: in der Regel Architekt oder Ingenieur
Erforderliche arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Nachweisbare umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Notwendige berufliche Erfahrungen: mindestens 2 Jahre in Planung und/ oder Ausführung.
Spezielle Koordinatorenkenntnisse: Kenntnisse der speziellen, einem Koordinator nach der BaustellV obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen.
Grundsätzlich hat der Bauherr gemäß § 4 Baustellenverordnung einen SiGeKo zu beauftragen, es sei denn, er beauftragt einen Bauherrenvertreter bzw. einen Dritten, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu übernehmen.
Für Bau-Umbau, Sanierungs- und Abrissarbeiten müssen Sie bei Beauftragung mehrerer Unternehmen bzw. Arbeitgeber einen SiGeKo oder Sicherheit- und der Gesundheitsschutzkoordinator formlich bestellen.
Die förmliche Bestellung des SiGeKo ist jedoch nicht die einzige Aufgabe, die dem Bauherrn zukommt.
Unter bestimmten Umständen muss zusätzlich eine Vorankündigung an die zuständige Behörde übermittelt werden.
Gleiches gilt, wenn die Dauer des Baumaßnahme 30 Tage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig vor Ort arbeiten, ist eine Vorankündigung Pflicht.
Auch wenn der Umfang der Arbeiten 500 Manntage überschreitet, ist eine Vorankündigung zu einzureichen.
Die Vorankündigung kann vom SiGeKo bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Zur Einrichtung der Vorankündigung ist eine Frist von 14 Tage vor Baubeginn einzuhalten und eine Kopie ist öffentlich sichtbar, zur Einsicht auf der Baustelle auszuhängen.
Die Zugangsvoraussetzung für den SiGEKo sind mindestens Geprüfter Polier (nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Polier vom 20. Juni 1979, BGBl), Meister, Techniker, Architekt oder Ingenieur.
Erforderliche arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Nachweisbare Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Notwendige berufliche Erfahrungen: mindestens 2 Jahre in Planung und/oder Ausführung.
Der SiGeKo übernimmt in der Planungs- sowie in der Ausführungsphase eine verantwortungsvolle Aufgabe. Der SiGeKo überprüft und identifiziert mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle und stößt entsprechende Maßnahmen Minimierung dieser bzw. zum Schutz der Beschäftigten an.
Er stimmt die auszuführenden Arbeiten mit den Beteiligten ab und zeigt Lösungsmöglichkeiten bei gegenseitigen Gefährdungen auf. Die Bestellung eines SiGeKos wird gesetzlich, durch die Baustellenverordnung vorgeschrieben. Haben Sie keinen SiGeKo in Ihrer Baumaßnahme berücksichtigt, kann dies zu einem Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. Grundsätzlich tritt eine Versicherung bei Gesetzesverstößen nicht ein.
Wir rufen Sie gerne an und beraten Sie unverbindlich.