Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Anlage B – RAB 30
Gebühren pro Teilnehmer: 999,00 EURO zzgl.19 % MwSt.
Leistungen inklusive:
Hinweis:
Die Agentur für Arbeit unterstützt diverse Weiterbildungslehrgänge. Informieren Sie sich bei Agentur für Arbeit für über mögliche Förderleistungen.
Wir bieten diese Ausbildung auch als Wochenendkurs von jeweils samstags und sonntags an.
Die Gebühr für diesen Wochenendkurs beträgt pro Teilnehmer: 999,00 EURO zzgl.19 % MwSt.
SiGeKo Ausbildungsdauer: 32 Lehreinheiten inkl. Selbstlernphase (3 Tage)
Unsere SiGeKo Ausbildungen werden auch als –Inhouse- Lehrgänge angeboten. Fragen Sie uns.
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
Im privaten Bausektor sind beide Lehrgänge, arbeitsschutzfachliche- und spezielle Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30 Grundelemente ein wichtiges Element des Meisters, Technikers der Architekten bzw. Bauingenieurs.
Bieten Sie Ihren Kunden bei der Planung und Überwachung der Bauausführung auch die Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators in einem Paket an. Durch die Teilnahme an unseren Lehrgängen zum SiGeKo erhalten einen Wettbewerbsvorteil indem Sie die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator selbst übernehmen können.
Erweitern Sie Ihr Wissen uns seien Sie rechtssicher in der Anwendung der Baustellenverordnung.
Setzten Sie Bauvorhaben im Gesamten um uns Planen, Unterstützen sowie Erwirtschaften Sie mit unseren Lehrgängen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.
SiGeKo Ausbildungsdauer: 32 Lehreinheiten inkl. Selbstlernphase (3 Tage)
Insbesondere beinhaltet die die Ausbildung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Düsseldorf bzw. Ausbildung SiGeKo Frankfurt gemäß RAB 30 folgende Inhalte::
Die Baustellenverordnung (BaustellV) fordert für Baustellen, auf denen Firmen mit mehreren Beschäftigt tätig sind, die Bestellung bzw. Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) muss über spezielle Kenntnisse verfügen. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat als Nachweis für die erworbenen Koordinatorenkenntnisse entsprechend der BauStellV.
Um die Anforderungen an einen ausgebildeten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator festzulegen wurden die Regel zum ”Arbeitsschutz auf Baustellen – RAB 30” ausgearbeitet.
In dieser werden die Gliederungen der Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator im Groben mit folgende Themen dargestellt:
Voraussetzungen für die Teilnahme am SiGeKo Ausbildung Frankfurt
Persönlicher Kontakt:
Rufen Sie uns an unter
07143 9599905
0211 91739404
Oder senden Sie uns
eine E-Mail an
info@arbeitsschutz40.de
Teilen Sie uns Ihr
Anliegen schriftlich mit.
Weitere Antworten auf häufig gestellte
Fragen finden Sie hier.
Jeder kann an einer Weiterbildung zum SiGeKo / Sicherheit und der Gesundheitsschutz teilnehmen.
Zur Ausübung der Rolle des SiGeKos bzw. Sicherheit und der Gesundheitsschutzkoordinators, sind jedoch Mindestkenntnisse erforderlich, die in unseren Lehrgängen erworben werden können.
Stufe 1– “Planungs- und Baumaßnahmen mit geringen bis mittleren sicherheitstechnischen“
Beispiele der Baumaßnahmen:
– Ein- und Mehrfamilienhäuser (kein Geschosswohnungsbau)
– Reihen- oder Doppelhäuser
– kleinere Verwaltungs- und Gewerbebauten
– einfache Erschließungsanlagen für Wohn- und Gewerbegebiete.
Erforderliche baufachliche Ausbildung: mindestens Geprüfter Polier, Meister oder
Techniker.
Notwendige arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Nachweisbare Kenntnisse und Erfahrungen
in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Notwendige berufliche Erfahrungen: mindestens 2 Jahre in Planung und/ oder Ausführung.
Spezielle Koordinatorenkenntnisse: Kenntnisse der speziellen, einem Koordinator nach der BaustellV obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen.
Stufe 2- “Alle anderen Planungs- und Baumaßnahmen“
Erforderliche baufachliche Ausbildung: in der Regel Architekt oder Ingenieur
Erforderliche arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Nachweisbare umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Notwendige berufliche Erfahrungen: mindestens 2 Jahre in Planung und/ oder Ausführung.
Spezielle Koordinatorenkenntnisse: Kenntnisse der speziellen, einem Koordinator nach der BaustellV obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen.
Grundsätzlich hat der Bauherr gemäß § 4 Baustellenverordnung einen SiGeKo zu beauftragen, es sei denn, er beauftragt einen Bauherrenvertreter bzw. einen Dritten, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu übernehmen.
Für Bau-Umbau, Sanierungs- und Abrissarbeiten müssen Sie bei Beauftragung mehrerer Unternehmen bzw. Arbeitgeber einen SiGeKo oder Sicherheit- und der Gesundheitsschutzkoordinator formlich bestellen.
Die förmliche Bestellung des SiGeKo ist jedoch nicht die einzige Aufgabe, die dem Bauherrn zukommt.
Unter bestimmten Umständen muss zusätzlich eine Vorankündigung an die zuständige Behörde übermittelt werden.
Gleiches gilt, wenn die Dauer des Baumaßnahme 30 Tage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig vor Ort arbeiten, ist eine Vorankündigung Pflicht.
Auch wenn der Umfang der Arbeiten 500 Manntage überschreitet, ist eine Vorankündigung zu einzureichen.
Die Vorankündigung kann vom SiGeKo bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Zur Einrichtung der Vorankündigung ist eine Frist von 14 Tage vor Baubeginn einzuhalten und eine Kopie ist öffentlich sichtbar, zur Einsicht auf der Baustelle auszuhängen.
Die Zugangsvoraussetzung für den SiGEKo sind mindestens Geprüfter Polier (nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Polier vom 20. Juni 1979, BGBl), Meister, Techniker, Architekt oder Ingenieur.
Erforderliche arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: Nachweisbare Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Notwendige berufliche Erfahrungen: mindestens 2 Jahre in Planung und/oder Ausführung.
Der SiGeKo übernimmt in der Planungs- sowie in der Ausführungsphase eine verantwortungsvolle Aufgabe. Der SiGeKo überprüft und identifiziert mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle und stößt entsprechende Maßnahmen Minimierung dieser bzw. zum Schutz der Beschäftigten an.
Er stimmt die auszuführenden Arbeiten mit den Beteiligten ab und zeigt Lösungsmöglichkeiten bei gegenseitigen Gefährdungen auf. Die Bestellung eines SiGeKos wird gesetzlich, durch die Baustellenverordnung vorgeschrieben. Haben Sie keinen SiGeKo in Ihrer Baumaßnahme berücksichtigt, kann dies zu einem Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. Grundsätzlich tritt eine Versicherung bei Gesetzesverstößen nicht ein.
Wir rufen Sie gerne an und beraten Sie unverbindlich.